Aller guten Dinge sind Drei!

Seit Jahren ist er auf dem Markt, seit dem 01.02.2016 in bestimmten Gebäuden Pflicht – der Brandschutzschalter.

Aber nicht nur in Kaufhäusern, Museen oder gut ausgestatten Ferienhäusern findet er seinen Einsatzbereich; immer beliebter wird er auch in privaten Haushalten.

Der Brandschutzschalter komplettiert dabei das Trio neben den bekannten Leitungsschutz- und Fehlerstromschutzschaltern. Damit wird neben elektrischen Schlägen sowie Kurzschlüssen nun auch vor elektrischen Lichtbögen geschützt, die zu Schwelbränden und somit zu immensen Schäden an Personen und Eigentum führen können.

23.03.2016

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