Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht kommt!

Auch in Baden-Württemberg sollen Rauchwarnmelder im August 2014 in Wohnräumen Pflicht werden. Ein Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesbauordnung sieht vor, dass Aufenthaltsräume sowie Flure künftig mit Rauchwarnmelder ausgestattet werden müssen.

Für Bestandbauten ist eine Übergangsfrist bis Ende August 2014 geplant, bei Räumen, die nicht ausschließlich dem Wohnen dienen bis Dezember 2014.

Die preislichen Differenzen der unterschiedlichen Modelle basiert in erster Linie auf:

  • ihrer unterschiedlichen Qualität
  • der unterschiedlichen Langlebigkeit der Geräte
  • einer höheren Alarmsicherheit
  • weniger Fehlalarmen
  • eine große Auswahl an Form und Farbe
  • oder diversen Sonderfunktionen

Es gibt zudem auch unterschiedliche Arten, die Rauchwarnmelder zu vernetzen. Zum einem gibt es die Vernetzung per Kabel, das ist eine sehr gute Wahl für Neubauten oder größere Umbauten. Und zum anderen gibt es die Vernetzung per Funk, der größte Vorteil ist die Flexibilität und in bereits bestehenden Gebäuden können Funknetzwerke problemlos nachträglich realisiert werden.

Wir beraten Sie gerne!

17.07.2013

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